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Konzeption der christlichen Lebensberatung

Konzeption der christlichen Lebensberatung

In der Mitte der Arbeit der christlichen Lebensberatung steht die persönliche Erfahrung des einzelnen Mitarbeiters in seinem Verhältnis zu Jesus Christus. Das seelsorgerliche Gespräch, die Wiederherstellung seiner eigenen Persönlichkeit in der Verbindung zur Kindschaft mit dem lebendigen Gott.

Der Aufruf Gottes
"Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott" ist für diesen Dienst massgebend. Jesaja 40,1: Die Basis des Vergebens und des Trostes, des Ermutigseins, liegt im Gnadenangebot Gottes durch seinen Sohn Jesus Christus. Um zu einem neuen Leben zu gelangen, bedarf es der Ermutigung: gut zureden, ermuntern, raten und Ermahnung. Göttlicher Trost hat die Heilung, Stärkung und Neubelebung des ganzen Menschen zum Ziel, so dass aus intensiver Zuwendung und liebevollem Zuspruch neue Hoffnung erwachsen kann. (Grünzweig u.a., 1988, Biblisches Wörterbuch, S. 350-352, R. Brockhaus Verlag).
Ein weiterer Punkt der Arbeit der christlichen Lebensberatung ist der Aufbau, die Förderung sowie der Erhalt der Beziehungsfähigkeit des Einzelnen zu Gott (vertikale Beziehungsebene) und zu den Mitmenschen (horizontale Beziehungsebene). Das Doppelgebot der Liebe ist diesbezüglich Ausgangspunkt und Ziel
"Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Verstand. Dies ist das größte und erste Gebot. Das zweite aber ist ihm gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten." (Matthäus 22,37-40)
Das "Ja" Gottes zu uns Menschen, seine für uns oft unvorstellbare Liebe (Gottes Liebe) legt den Grundstein für eine gesunde Identität (Selbstliebe), welche die Liebe zum Nächsten (Nächstenliebe) bedingt. Die Dienstangebote richten sich an Einzelpersonen (Männer wie Frauen), Ehepaare, Familien und(Kirchen-) Gemeinden bzw. Gemeinschaften als auch Personen und Institutionen, die dem christlichen Glauben gegenüber offen sind. Die konfessionelle Zugehörigkeit des Ratsuchenden bzw. der konfessionelle Status der jeweiligen Institution oder Gemeinde ist für die Inanspruchnahme eines Dienstangebotes nicht entscheidend!

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